Der Begriff ‚Anwaltschaft‘ (englisch: advocacy) ist eine von drei Handlungsstrategien der Gesundheitsförderung (vgl. Ottawa-Charta (WHO), 1986).
Advocacy bedeutet im Allgemeinen „Anwaltschaft“ oder „Interessenvertretung“. In der Gesundheitsförderung und Prävention meint Advocacy das aktive Engagement mit und für Individuen, Gemeinschaften und Organisationen im Sinne der Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden sowie von entsprechenden Rahmenbedingungen (Verhältnissen) (vgl. Gollner et al., 2018).
Beispiele:
Gesundheitsförder*innen können die anwaltschaftliche Rolle sowohl als
- Interessenvertreter*innen von Betroffenengruppen (z. B. als Behinderten- oder Kinderbeauftragte) sowie als
- Anwält*innen für die Gesundheit (z. B. als Expertinnen und Experten im Bereich der gemeinwesenorientierten Gesundheitsarbeit oder als Gesundheitspolitikerinnen und -politiker) verstehen und einnehmen (vgl. Lehmann et al., 2020).
„Als wesentliches Potenzial zur Bewältigung von Stressoren und als Kernstück der Salutogenese werden von Antonovsky die allgemeinen Widerstandsressourcen („Generalized Resistance Resources“) gesehen. Sie umschreiben „jedes Merkmal einer Person, Gruppe oder Umwelt, das eine wirksame Spannungsbewältigung erleichtern kann“ (Antonovsky 1979, S. 99, Übersetzung T. F.). Allgemeine Widerstandsressourcen können in einer Vielzahl von Belastungssituationen wirksam werden und umfassen sowohl genetische und konstitutionelle als auch psychosoziale Merkmale. Menschen mit vielen und ausgeprägten Ressourcen sind in der Lage, die im Laufe ihres Lebens auf sie zukommenden Belastungen besser zu bewältigen und bewegen sich daher auf dem Gesundheitskontinuum in die positive Richtung. Besonders interessant sind dabei psychosoziale Widerstandsressourcen, weil sie potenziell veränderbar sind. Sie umfassen zum einen Merkmale der Person, z. B. Wissen und Intelligenz, präventive Einstellungen, Fähigkeiten (Bewältigungskompetenzen) und Eigenschaften (Ich-Identität, Selbstwertgefühl), aber auch körperlich-konstitutionelle Charakteristiken (wie z. B. eine stabile Konstitution oder hohe Immunkompetenz). Zum anderen gehören auch Merkmale ihres sozialen und gesellschaftlichen Umfeldes zu den Ressourcen, z. B. starke soziale Bindungen und Unterstützungsmöglichkeiten, starke religiöse oder philosophische Überzeugungen, ein Leben in kultureller Stabilität oder materielle Ressourcen (Geld, Besitz und Vermögen). Widerstandsressourcen bauen sich von Beginn an und im Laufe des Lebens auf und haben ihre Wurzeln in gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie in biographischen und familiären Bedingungen. Wie und wo Menschen aufwachsen, entscheidet darüber, welche Ressourcen sie entwickeln können. Verfügen sie über viele Widerstandsressourcen, so können sie im Leben tendenziell Erfahrungen machen, die ihnen Konsistenz vermitteln, soziale Teilhabe und personale Kontrolle ermöglichen sowie ein Gleichgewicht zwischen Über- und Unterforderung entstehen lassen“ (Faltermeier, 2020).
Die ‚Alma-Ata-Deklaration‘ stellt das Abschlussdokument der internationalen Konferenz zur „Primären Gesundheitsversorgung“ (1978) der WHO in Alma-Ata, Kasachstan dar. Hier wird die Entwicklung und Weiterentwicklung der Strategie „Gesundheit für Alle“ sowie Grundlagen der primären Gesundheitsversorgung und der Gesundheitsförderung festgehalten. Die Gesundheit wird als Grundrecht aller Menschen deklariert und die primäre Gesundheitsversorgung als Schlüsselstrategie angesehen. Neben dem Gesundheitssektor werden erstmalig auch Sozial- und Wirtschaftssektoren als Verantwortliche für gesundheitliche Entwicklungen genannt. Als Nachfolgedokument gilt die Ottawa-Charta (1986).
„Der Arbeitsschutz beinhaltet Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Der Arbeitsschutz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Der Gesundheitsschutz beinhaltet Maßnahmen zur Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten. Ziel des Gesundheitsschutzes ist es, gesundheitsgefährdende (langfristige) Auswirkungen (physisch, psychisch und sozial) der Arbeit auf die Gesundheit zu verhindern. Beim Arbeits- und Gesundheitsschutz wird grundsätzlich zwischen Verhältnis- und Verhaltensprävention unterschieden. Die Verhältnisprävention zielt auf die Verhältnisse ab, in denen die Mitarbeiter*innen arbeiten, also den Arbeitsbedingungen. Beispiele hierfür sind: Arbeitsgestaltung, Arbeitsmittel und Arbeitsplatz. Die Verhaltensprävention zielt auf das Verhalten des Einzelnen ab. Beispiele hierfür sind: Verhalten im Umgang mit Gefahrstoffen, im Notfall und bei Stress. Dem Grundsatz nach, geht Verhältnisprävention vor Verhaltensprävention, doch gemäß dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber zu beiden Präventionsmaßnahmen verpflichtet. Auch die Wirksamkeitsüberprüfung und ggf. Anpassung von Gegebenheiten gehören dazu. Ziel ist immer die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Die Beschäftigten haben hier eine Mitwirkungsplicht. Sie sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Darüber hinaus haben Sie alle Arbeitsmaterialen, wie z. B. Pflegehilfsmittel, persönliche Schutzausrüstung u. ä. bestimmungsgemäß zu verwenden“ (Sigmund, 2016).
„Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz“ (BMAS, 2023).
Der Begriff ‚Audit‘ stammt aus dem Bereich des Qualitätsmanagements und beschreibt eine systematische und unabhängige Untersuchung einer Aktivität und deren Ergebnisse, durch die Vorhandensein und Anwendung definierter Anforderungen beurteilt und dokumentiert werden können. Audits stellen moderne Informationssysteme dar, um Aussagen zu Wirksamkeit von qualitätssichernden Aktivitäten treffen zu können. Durch das Aufzeigen von Schwachstellen und Verbesserungsmaßnahmen sowie durch die Überwachung von Wirkungen, kann es Audit als Führungsinstrument angesehen werden (vgl. Kamiske & Brauer, 2016).
„Aufklärungskampagnen dienen der gezielten und breitflächigen Verbreitung von Informationen über bestimmte Sachverhalte, Produkte oder regionale Bedingungen. Im Bereich Gesundheit geht es darum, über Gesundheitsrisiken aufzuklären/zu informieren, die aus einem bestimmten Verhalten resultieren, mit dem Konsum bestimmter Produkte einhergehen oder sich aus regionalen Verhältnissen ergeben. Zugleich werden in der Regel Hinweise auf zu empfehlende Verhaltensweisen ausgegeben. Ziel ist eine entsprechende Sensibilisierung“ (Witteriede, 2010).
Siehe auch ‚Gesundheitliche Aufklärung (GA) und Gesundheitserziehung (GE)‘
Die ‚Bangkok-Charta‘ stellt das Abschlussdokument der 6. Weltkonferenz zur Gesundheitsförderung (2005) in Bangkok, Thailand dar. Sie „beschreibt die nötigen Maßnahmen, Verpflichtungen und Forderungen, um Gesundheitsdeterminanten in einer globalisierten Welt mittels Gesundheitsförderung beeinflussen zu können. Die Bangkok Charta betont nachdrücklich, dass strategische Orientierungen und Partnerschaften, die zum Empowerment von Gemeinschaften sowie zur Verbesserung der Gesundheit und der gesundheitlichen Chancengleichheit beitragen, im Zentrum weltweiter und nationaler Entwicklungen stehen sollten. Das Dokument versteht sich als Ergänzung und Weiterentwicklung der Werte, Prinzipien und Handlungsstrategien der Gesundheitsförderung, wie sie durch die Ottawa Charta für Gesundheitsförderung und in den Empfehlungen der nachfolgenden Weltgesundheitsförderungskonferenzen festgeschrieben und von den Mitgliedsstaaten durch die Weltgesundheitsversammlung bestätigt wurden“ (WHO, 2005, S,1).
Im Rahmen von Gesundheitsförderung und Prävention bedeutet Bedarf ein fachlich und/oder politisch begründeter und idealerweise wissenschaftlich belegter gesundheitsrelevanter Mangel an Strukturen, Dienstleistungen, Zugängen etc. in bestimmten Bevölkerungsgruppen oder Settings (Außenperspektive). Ein Bedürfnis stellt einen subjektiv erlebter Mangel sowie Wünsche und Anliegen von Mitgliedern bestimmter Settings oder Bevölkerungsgruppen dar (Innenperspektive) (vgl. quint-essenz, 2022).
„Benchmarking ist der methodische Vergleich von Prozessen und Produkten mittels Benchmarks (Referenzpunkt einer gemessenen Bestleistung) von als besser identifizierten Vergleichspartnern. Die Vergleichspartner werden anhand von Ähnlichkeiten in der eigenen oder in anderen Organisationen gefunden. Ziel des Benchmarkings ist es, die eigenen Prozesse und Produkte durch das Vorbild des Vergleichspartners entscheidend zu verbessern“ (Siebert et al., 2015, S. 911).