Das gesamte Handeln einer Schule zielt auf bestmögliche Ergebnisse und Wirkungen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit ab. Schule vermittelt die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, um die im Bildungsauftrag (§ 2 NSchG) festgelegten Zielsetzungen zu erreichen. Dabei sind die Bereitschaft und die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern, Eigenverantwortung für erfolgreiches Lernen zu übernehmen. Die Schülerinnen und Schülern sollen zunehmend selbständiger werden und lernen, ihre Kompetenzen auch nach Beendigung der Schulzeit weiterzuentwickeln. Die Lernergebnisse und Wirkungen der Schule werden zum einen durch äußere Rahmenbedingungen beeinflusst. Hierzu gehören bildungspolitische und rechtliche Vorgaben, aber auch Umfeldfaktoren, der biographische, geschlechtsspezifische und sozioökonomische Hintergrund der Schülerinnen und Schüler sowie ihre kulturelle Identität. Zum anderen werden die Ergebnisse wesentlich von der Qualität des Lehrens und Lernens im Unterricht und in den unterrichtsergänzenden Angeboten bestimmt; hierfür und für die Wirkungen ihrer Arbeit trägt die Schule die Verantwortung. Die Einschätzung, ob der erzielte Lernzuwachs zufriedenstellend und somit eine bestmögliche Förderung der Schülerinnen und Schüler erfolgt ist, ergibt sich u. a. aus dem Vergleich mit Klassen und Schulen, deren Schülerschaft ähnliche Lernausgangslagen und Lernvoraussetzungen mitbringt. Die Qualität der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit drückt sich zudem in der Zufriedenheit der Beteiligten, der aufnehmenden Institutionen sowie des Umfeldes der Schule aus.