Der Kita-Träger veranlasst regelmäßig die Überprüfung des baulichen Zustandes der Kita und veranlasst notwendige Umbau- und Sanierungsarbeiten.
Der Einkauf für die Bau- und Sachausstattung erfolgt nach gesundheitlichen und ökologischen Gesichtspunkten.
Das Führen von Mängellisten und Handlungsplänen ist geregelt und wird umgesetzt.