In der Prävention unterscheiden sich zwei grundsätzlich Ansätze: Maßnahmen der Verhaltensprävention und Maßnahmen der Verhältnisprävention.
Die Verhaltensprävention bzw. Individualprävention bezieht sich unmittelbar auf den einzelnen Menschen und dessen individuelles Gesundheitsverhalten. Hierunter fallen beispielsweise Maßnahmen, welche die eigene Gesundheitskompetenz stärken. Das Ziel dabei ist gesundheitsbezogene Verhalten zu beeinflussen. Dies geschieht durch Reduktion bzw. Vermeidung von Risikofaktoren (bspw. Fehl- oder Mangelernährung, Bewegungsmangel, Rauchen und übermäßigen Alkoholkonsum), durch Unterstützung eines gesundheitsförderlichen Verhaltens (z. B. gesunde Ernährung, Bewegung) und über Wissen und Einstellungen die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Beispiele sind z. B. Bewegungsangebote oder Aufklärung über Ernährung (vgl. BGM, 2023; GKV-Bündnis für Gesundheit, 2023; Klemperer, 2020).
Die Verhältnisprävention verfolgt das Ziel, über die Gestaltung der sozialen, ökologischen, ökonomischen und kulturellen Lebens-, Arbeits- und Umweltbedingungen einen positiven Einfluss auf die Gesundheit zu nehmen. Mit der Verhältnisprävention wird anerkannt, dass die Gesundheit der Menschen und ihr gesundheitsbezogenes Verhalten von Faktoren bestimmt werden, die sie selbst nicht beeinflussen können. Maßnahmen der Verhältnisprävention setzen deshalb an den Rahmenbedingungen an. Beispiele sind gesetzliche Regelungen wie das Rauchverbot oder das Präventionsgesetz, städtebauliche Maßnahmen zur Bewegungsförderung oder auch Maßnahmen der Organisationsentwicklung beispielsweise in Kitas, Schulen oder Betrieben (vgl. GKV-Bündnis für Gesundheit, 2023; Klemperer, 2020).