„Gesundheitsbezogene Soziale Arbeit versteht sich in allen Handlungsfeldern als eine gleichberechtigte und mitbestimmende Profession mit Übernahme fallbezogener und sozialräumlicher Verantwortung neben den anderen Professionen, die im Gesundheitssystem tätig sind“ (DVSG, 2015, S. 9).
Die gesundheitsbezogene Sozialarbeit wird untergliedert in:
- Gesundheitsarbeit im Sozialwesen,
- Sozialarbeit im Gesundheitswesen und
- Sozialpädagogische Gesundheitsförderung’ (vgl. Homfeldt & Sting, 2006).
„Das Handlungsfeld der Gesundheitsarbeit im Sozialwesen beschäftigt sich mit der Verhinderung bzw. Verminderung sozial bedingter, gesundheitlicher Ungleichheit und den daraus resultierenden Problemen in der Gesamtbevölkerung“ und findet im Rahmen von Familienhilfe, Gemeinwesenarbeit, Jugendarbeit, der psychosozialen Versorgung statt (Homfeldt & Steigleder, 2008, S. 303).
„Die vornehmlich in Einrichtungen des Gesundheitswesens tätige Sozialarbeit im Gesundheitswesen hat es mit erkrankten Menschen und vermehrt auch mit deren Angehörigen zu tun (vgl. v. Kardorff, 1999). Akutkrankenhäuser, Psychiatrien, Hospize und Einrichtungen der Rehabilitation sowie der Suchtkrankenhilfe sind gängige Arbeitsfelder in diesem Kontext“ (Homfeldt & Steigleder, 2008, S. 304).
„Sozialpädagogische Gesundheitsförderung ist am Setting-Ansatz orientiert und richtet sich an die Menschen in ihrer unmittelbaren Lebenswelt. Verankert in den vielfältigsten Einrichtungen des Sozial- und Bildungswesens, dominieren hier die Ansätze der primären und sekundären Prävention“ (Homfeldt & Steigleder, 2008,S. 304).