Rehabilitation

„Medizinische Vorsorge soll Krankheiten verhüten. Unter Rehabilitationsleistungen sind alle medizinischen Leistungen zu verstehen, die der Abwendung, Beseitigung, Minderung oder dem Ausgleich einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, der Verhütung ihrer Verschlimmerung oder Milderung ihrer Folgen dienen. Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen können ambulant oder stationär erfolgen; sie können am Wohnort, in einer anerkannten Rehabilitationsklinik oder in einer stationären Vorsorgeeinrichtung geleistet werden. Ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen sind in der Regel Aufgabe der GKV, während Rehabilitationsleistungen auch Aufgabe der Rentenversicherung oder der Unfallversicherung sind“ (BMG, 2022c).