Ganztagsschulen sind gemäß der Definition der Kultusministerkonferenz (vgl. KMK, o. J.) Schulen, bei denen im Primar- und Sekundarbereich:
- an mindestens drei Tagen pro Woche ein ganztägiges Angebot (mind. 7 Zeitstunden) für Schüler*innen bereitgestellt wird,
- an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebs ein Mittagessen angeboten wird,
- die Ganztagsangebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und durchgeführt werden sowie im konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.
Ganztagsschulen tragen der Heterogenität der Schülerschaft Rechnung, da Kinder und Jugendliche mit unterschiedlicher Voraussetzungen Zeit miteinander verbringen und gemeinsam lernen. Ganztagsschulen bieten somit gute Voraussetzungen für die Umsetzung integrativer und inklusiver Bildung. Dabei reicht die Unterstützung weiter, denn durch die Teilnahme an schulischen Ganztagsangeboten werden die Schüler*innen im Sinne ganzheitlicher Bildung nachhaltig in ihrer Entwicklung von kognitiven und sozialen Kompetenzen gefördert. Ganztagsschulen nutzen verstärkt außerschulische Lernorte und greifen auf vorhandene Ressourcen im Gemeinwesen zurück, öffnen sich dem sozialen, kulturellen und auch dem betrieblichen Umfeld und kooperieren aktiv mit außerschulischen Partnern in den Regionen.
Kooperative Ganztagsbildung dient der vertieften individuellen Förderung und der Persönlichkeitsentwicklung von Heranwachsenden, der Stärkung der Schule als Lern- und Lebensort und der Angebote außerschulischer Jugendbildung. Darüber hinaus dient sie der Entkopplung von Herkunft und Bildungserfolg im Sinne einer Bildungs- und Chancengerechtigkeit und unterstützt das familienpolitisch wichtige Ziel, die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern (KMK, o. J.).