Die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung obliegt den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzt*innen. Sie haben in erster Linie die Aufgabe, den Arbeitgeber, und vor allem die Schulleiter*innen, beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit, einschließlich der Gestaltung der Arbeit zu unterstützen und zu beraten (Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung MV, 2023).
Dies bezieht sich unter anderem auf:
- die sozialen und sanitären Einrichtungen,
- die Arbeitszeit, Arbeitsrhythmus, Pausen,
- die Gestaltung der Arbeitsplätze sowie der Arbeitsabläufe und –umgebung,
- die Beurteilung psychischer Belastungen,
- die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen,
- die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ebenso wie
die Untersuchung und arbeitsmedizinische Beurteilung von Arbeitnehmer*innen.
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit beurteilen diese Fragen wiederum aus arbeitssicherheitstechnischer Sicht (Arbeitssicherheitsgesetz i. V. m. DGUV Vorschrift 2) (ebd.).