Präventionsgesetz

Das Präventionsgesetz (PrävG) wurde 2015 verabschiedet und verfolgt das Ziel, Gesundheitsförderung und Prävention zu stärken. Hauptadressat dieser Reform sind die Krankenkassen. Das Präventionsgesetz umfasst eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen. Im Mittelpunkt stehen zwei Aspekte: Erstens schafft es neue Institutionen und Strukturen (Bundes- und Landesrahmenvereinbarungen, Nationale Präventionskonferenz, Nationales Präventionsforum), welche die Kooperation zwischen Sozialversicherungsträgern und anderen Akteurinnen und Akteuren in der Gesundheitsförderungs- und Präventionspolitik verbessern sollen. Zweitens sieht es einen deutlichen Anstieg der von den Krankenkassen für dieses Handlungsfeld aufzuwendenden Mittel vor (vgl. Gerlinger, 2021). So soll Prävention und Gesundheitsförderung dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten – zum Beispiel in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim. Mit dem Gesetz wurden außerdem die Früherkennungsuntersuchungen in allen Altersstufen weiterentwickelt und wichtige Maßnahmen zum Impfschutz geregelt (vgl. BMG, 2019b).