Partnerschaften für Gesundheitsförderung sind „freiwillige Abkommen zwischen zwei oder mehr Partnern [die] einen Teil intersektoraler Zusammenarbeit ausmachen, oder auf Bündnissen für Gesundheitsförderung beruhen [können. Sie] können zeitlich begrenzt sein, indem sie ein klar abgestecktes Ziel wie z. B. die erfolgreiche Entwicklung und Einführung einer Gesetzgebung verfolgen; oder aber von längerer Dauer sein und ein breites Spektrum an Themen und Initiativen abdecken“ (WHO, 1998a, S. 21 f.), die gemeinsam oder auch arbeitsteilig im Rahmen definierter Arbeitspakete bearbeitet werden können (vgl. Witteriede, 2010).