Die Schule ist im Rahmen der staatlichen Verantwortung und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften eigenverantwortlich in Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts, in der Erziehung sowie in ihrer Leitung, Organisation und Verwaltung. Schule wird als pädagogische Handlungseinheit verstanden, in der alle Beteiligten Verantwortung mittragen und an der Weiterentwicklung in allen Qualitätsbereichen mitarbeiten. Zentrale Aufgabe der Eigenverantwortlichen Schule ist die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Die Gesamtverantwortung für die Schule und deren Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung trägt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter. Pädagogische Führung, kooperative Beteiligung an Entscheidungsprozessen sowie die zielgerichtete Gestaltung der schulischen Prozesse sind wesentliche Voraussetzungen gezielter Schulentwicklung und werden sichtbar insbesondere an der Identifikation aller Beteiligten mit ihrer Schule.