Mundgesundheit in der Schule
Verantwortliche / Anbieter
Teams der Jugendzahnpflege in den niedersächsischen Kommunen in der Regel die ortsansässigen Gesundheitsämter. Vermittlung bei Bedarf über:
LAGJ – Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Niedersachsen e.V.
Jeanette Kluba
Vahrenwalderstr. 257
30179 Hannover
Tel.: 0511 3505545
E-Mail: info@lagj-nds.de.
www.lagj-nds.de
Zielsetzung
Förderung und Erhalt der Mundgesundheit der Kinder. Grundlage ist der § 21 des SGB V, ein seit 1989 bestehendes Gesetz zur einheitlichen Begegnung der hohen Karieslast bei Kindern. Ziel ist die kindgerechte Vermittlung von Wissen darüber, was für den Erhalt gesunder Zähne notwendig ist. Diese aufsuchende und kostenfreie Präventionsmaßnahme trägt zur Herstellung der Chancengleichheit zu einem gesunden Aufwachsen für alle Kinder bei.
Zielgruppe
Schulkinder bis 12 Jahre flächendeckend in NIedersachsen, für Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko gilt dies bis 16 Jahre.
Inhalte und Methodik
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe umfasst regelmäßige Besuche einer Prophylaxefachkraft. Diese vermittelt den Kindern altersgerecht Grundlagen zum Erhalt einer guten Mundgesundheit (Themen Ernährung, Sprache etc). Des Weiteren wird ein gemeinsames Zahn-Putztraining durchgeführt. Die Kinder werden befähigt , ihre Zähne selbst zu putzen. Der Erfolg der Maßnahme wird durch die Erhebung des Zahnstatus (Untersuchung) kontrolliert. Im Falle eines akuten Behandlungsbedarfs werden die Eltern entsprechend informiert. Ferner können – je nach den Möglichkeiten der Kommune –Untersuchungen durch einen Zahnarzte/einer Zahnärztin in der Einrichtung stattfinden, bei denen durch Sichtung der Zähne ein Befund über den Kariesstatus erhoben wird. Des Weiteren können auch Maßnahmen zur Informierung der Eltern stattfinden, z.B. im Rahmen eines Elternabends. Diese sind in der Regel für die Einrichtungen und Eltern kostenfrei.
Rahmenbedingungen
In der Regel wird eine Schulklasse für eine Schulstunde (45 Minuten) besucht. Eine entsprechende Absprache über das Mitwirken der Lehrer*innen findet im Vorfeld statt.
Schulungsangebot für MultiplikatorInnen in Schulen
In Absprache können Informationsveranstaltungen für die Eltern z.B. auf Elternabenden stattfinden. Diese sind in der Regel kostenfrei.
Evaluation
Erfolgskriterien :
Die Zahnmedizinische Gruppenpropylaxe ist das weitreichendste deutsche Präventionsprogramm: über 90% aller Grundschulen werden in Niedersachsen mindestens einmal jährlich besucht. Die Befunde der Kinder belegen den Erfolg: Aus den regelmäßigen epidemiologischen Begleit-Untersuchungen („DAJ-Studien“) zur Wirksamkeit der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe ist ersichtlich, dass sich die Zahngesundheit der 12jährigen von ehemals durchschnittlich 7 zerstörten Zähnen pro Kind mittlerweile auf nur ½ Zahn reduziert hat. Auch bei den 6-7jährigen ist die Zahl der nicht-naturgesunden Zähne innerhalb der letzten 20 Jahre stark gesunken: waren es 1995 noch durchschnittlich fast 3 Zähne pro Kind, so sind es 2015 weniger als 2. Trotzdem gibt es weiterhin großen Bedarf an zahnmedizinischer Gruppenprophylaxe: die Kinder, welche Kariesbefunde haben, haben im Schnitt mehr als 4 betroffene Zähne (6-7jährige).
Erfahrungsberichte, Verbreitung
s. o.
Kosten, Unterstützungs- und Finanzierungshinweise
Für den Besuch der Prophylaxefachkräfte bzw. der Zahnärzte/Zahnärztinnen fallen keine Kosten an.
Bezüge zum Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen
Das Angebot „Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe“ unterstützt grundsätzlich Ergebnisse und Wirkungen (QB 1) der Unterrichts- und Erziehungsarbeit und ist damit förderlich für die Erfüllung des Bildungsauftrages nach dem Niedersächsischen Schulgesetz. Es kann dazu beitragen, Schulqualität zu verbessern, insbesondere in den Qualitätsbereiche 5 und 6.
QB 5: Bildungsangebote und Anforderungen
QM 5.1: Bildungsangebote (Besondere Angebote der Förderung)
QM 5.2: Schuleigenes Curriculum (Unterrichtsergänzende Angebote)
QB 6: Kooperation und Beteiligung
QM 6.2: Kooperation nach außen (Erweiterung des Bildungsangebotes)
Erläuterungen:
- Aufsuchende Ernährungsbildung und Zahnpflege stellt ein besonderes Angebot der Förderung zur Herstellung der gesundheitlichen Chancengleichheit dar.
- Es besteht die Möglichkeit, es als Bildungsangebot im schuleigenen Curriculum zu integrieren und das Themenfeld Zahnpflege als gesundheitsfördernde Entwicklungschance zu nutzen.
- Kommunale Gesundheitsämter stellen externe Fachkräfte für das Bildungsangebot zur Zahnpflege und Mundgesundheit zur Verfügung.